Die meisten Verunreinigungen unseres Grundwassers sind von Menschen verursacht. Nicht nur in der Massentierhaltung gibt es Probleme mit Arzneimitteln, auch der demographische Wandel begünstigt ihr vermehrtes Auftreten im Grundwasser. Medikamente dürfen deshalb auf keinen Fall über die Toilette entsorgt werden! Wenn kein gesonderter Entsorgungshinweis vorhanden ist, können Medikamente auch bei der Apotheke zurückgegeben werden oder dort nach der richtigen Entsorgung gefragt werden. Die meisten Medikamente können über den Restmüll entsorgt werden, sofern dieser verbrannt wird.
Problemstoffe in den Sondermüll
Ebenso dürfen Lacke, Pflanzenschutzmittel, gefüllte Spraydosen und Putzmittel nicht in den Restmüll oder gar ins Abwasser, vor allem da sie in starker Konzentration vorliegen oder andere Brandgefahren aufweisen. Deshalb werden diese Stoffe in der Abfallwirtschaft auch als Problemstoffe gekennzeichnet. Sie können fachgerecht als Sondermüll beispielweise bei einem Schadstoffmobil abgegeben werden.
Speiseöl verstopft den Abfluss
Auch Dinge wie Speiseöl dürfen auf keinen Fall über den Ausguss entsorgt werden, da sie zu Schäden und Verstopfungen in den Wasserleitungen führen können. Bei kleinen Mengen ist auch hier eine Entsorgung über den Restmüll zulässig, solange das Behältnis gut abgedichtet ist.
Quellen:
Abfallwirtschaft Pforzheim (2022): Problemstoffe. https://www.abfallwirtschaft-pforzheim.de/abfallwirtschaft/abfallarten-trennung/problemstoffe/
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2022): Arzneimittelentsorgung. https://www.bfarm.de/DE/Buergerbereich/Arzneimittel/arzneimittelentsorgung.html
Nitsch, Eva (2021): Speiseöl entsorgen. Wohin mit dem abgelaufenen Öl? https://utopia.de/ratgeber/speiseoel-entsorgen-wohin-mit-dem-abgelaufenen-oel/